AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von PPO PaketOutlet GmbH - nachfolgend PaketOutlet genannt.

März 2020

  1. Geltungsbereich

Für alle von PaketOutlet erbrachten Transportdienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die einschlägigen internationalen Abkommen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Über das Produkt PaketOutlet werden verschiedenste Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber ausschließlich Unternehmen sind.

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PaketOutlet (Frachtführer) finden auf die Transportleistung als solche die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen Anwendung, derer PaketOutlet sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung bedient (Unterfrachtführer). PaketOutlet verweist in den folgenden Bestimmungen teilweise auf diese Geschäftsbedingungen. In diesem Fall haben die Regelungen, auf die verwiesen wird, Vorrang vor den AGB von PaketOutlet, wenn und insoweit sie von diesen abweichen.

Als Auftraggeber im rechtlichen Sinne gilt diejenige Firma, die PaketOutlet mit der Vermittlung/Durchführung der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen beauftragt.

Unter einer Sendung sind die Dokumente und Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die für einen Auftraggeber von derselben Abholstelle an denselben Empfänger mit jedem von PaketOutlet gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung.

Angestellte, Beauftragte oder Unterfrachtführer von PaketOutlet, insbesondere deren Abholer, sind nicht berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PaketOutlet und die einschlägigen besonderen Bedingungen der Unterfrachtführer gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn PaketOutlet sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht PaketOutlet hiermit ausdrücklich.

  1. Zugang / Registrierung

Die Nutzung des entgeltlichen Dienstes setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen.

Der Nutzer erhält nach der Anmeldung eine Zugangskennung und ein Passwort. Der Nutzer hat die ihm zugewiesene Zugangskennung sowie das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

Mit der Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem angemeldeten Nutzer, das sich nach den Regeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet.

  1. Dienstleistungen von PaketOutlet

PaketOutlet arbeitet als Frachtführer mit einer Reihe anerkannter, international tätiger Transportunternehmen des Kurier-, Paket-, Post-, und Expressbereichs zusammen. Der Auftraggeber kann bei PaketOutlet die Transporte für eine bestimmte Sendung bei den mit PaketOutlet kooperierenden Unterfrachtführern direkt bei PaketOutlet buchen. PaketOutlet wird mit Auftragsbestätigung Vertragspartner des Auftraggebers und verpflichtet sich, mit der Durchführung des Transports den vom Auftraggeber bezeichneten Unterfrachtführer zu beauftragen, welcher wiederum zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt ist.

Grundsätzlich bietet PaketOutlet dem Auftraggeber unterschiedliche Möglichkeiten des Versands an, wobei PaketOutlet bei der Erbringung der Leistung jeweils mit den unterschiedlichen Unterfrachtführern kooperiert. Im Einzelnen sind dies

  • "Express"-Zustellung = National: Montag bis Freitag am Tag nach der Abholung. International: schnellst mögliche Zustellung.
  • "Standard"-Zustellung = Zustellung für weniger eilige Sendungen.

PaketOutlet und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von den Angaben im Frachtbrief.

  1. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen

Vorbehaltlich einer vom Auftraggeber zu buchenden Spezial-Zustellung im Sinne von Ziffer 3 sind vom Transport ausgeschlossen Gegenstände

  • die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
  • die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
  • deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
  • deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Weiter sind insbesondere folgende Gegenstände vom Transport ausgeschlossen:

  • Zahlungsmittel, geldwerte Dokumente oder behebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
  • Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken, Münzen);
  • Kraftfahrzeuge aller Art
  • lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
  • Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
  • Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter;
  • Mobiltelefone.

Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers zum Transport angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht.

Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss der Warenversand gewählt werden.

  1. Begrenzung vom Sendungswert

Sendungen mit einem Warenwert von über EUR 5.000,00 sind von der Versendung ausgeschlossen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

Abholung/Bereithaltung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur angegebenen Abholzeit anwesend zu sein und die Sendung versandfertig bereitzuhalten. Die angegebene Zeit ist für PaketOutlet und ihre Unterfrachtführer jedoch nicht verbindlich. Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber PaketOutlet gemachten Angaben entsprechen. Bei Abweichungen ist der Auftraggeber PaketOutlet zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten verpflichtet.

Ausfüllen des Frachtbriefs: Der Auftraggeber erhält den ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei wenige Minuten nach dem Buchungsprozess als zusätzliche E-Mail von PaketOutlet. Soweit der Frachtbrief nicht als Datei übersandt wird, sondern von dem Unterfrachtführer bei Abholung der Sendung mitgebracht, muss der Auftraggeber bei Abholung der Sendung den Frachtbrief selbst ausfüllen. Die Angaben im Frachtbrief müssen dabei mit den gegenüber PaketOutlet elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit der Frachtauftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber PaketOutlet elektronisch gemachten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. In jedem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, in das Feld "Kundennummer" die Kundennummer von PaketOutlet einzutragen.

Anschrift: Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im Bestimmungsland anzugeben; Sendungen, für die nur ein Postfach angegeben ist, werden nicht befördert.

Verpackung/Kennzeichnung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Abholer die Sendung in einer geschlossenen und transportsicheren Verpackung zu übergeben, die für den konkreten Inhalt und den vereinbarten Transport geeignet ist, und die den geltenden Verpackungsvorschriften sowie der allgemeinen Handelsübung entspricht. Die Sendung muss vom Auftraggeber ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet werden (Hinweise auf davon ausgehende Gefahren, Zerbrechlichkeit, Schadensgeneigtheit etc.).

Der Auftraggeber verpflichtet sich, PaketOutlet und ihre Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.

Zollformalitäten: Der Auftraggeber ermächtigt den von PaketOutlet beauftragten Unterfrachtführer zur Durchführung der Zollformalitäten. Der Auftraggeber hat dem Frachtbrief alle im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen beizufügen und garantiert, dass er alle geltenden Zollvorschriften eingehalten hat. PaketOutlet und ihre Unterfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen; sie haften unter keinen Umständen für ein Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers oder der Zollbehörden.

Aufträge stornieren: Eine getätigte Bestellung/Auftrag kann vom Auftraggeber innerhalb der Geschäftszeiten über den PaketOutlet Kundendienst storniert werden. Eine Bestellung/Aufträge, die am Wochenende oder Feiertags erstellt wurden, können am folgenden Werktag im PaketOutlet Kundendienst storniert werden.

  1. Haftung des Auftraggebers

Werden PaketOutlet oder ihren Unterfrachtführern Sendungen übergeben, die gemäß Ziffer 3 vom Transport ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Auftraggebers. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seine Pflichten gemäß Ziffer 6 verletzt hat. Der Auftraggeber hat außerdem den aus Verstößen entstehenden Schaden zu ersetzen und stellt PaketOutlet und ihre Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht gegenüber Dritten frei.

Der Auftraggeber steht dafür ein dafür, dass er zur Aufgabe der Sendung berechtigt ist.

  1. Nichtannahme und Aussetzung des Transports

PaketOutlet behält sich und ihren Unterfrachtführern das Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport bezeichnet / verpackt sind oder nicht mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder Verpackung die Sicherheit von Personen oder Transportmitteln gefährdet oder andere Transportgüter beschädigen könnte.

  1. Inspektions- und Korrekturrecht

PaketOutlet, ihre Unterfrachtführer und jede staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist. PaketOutlet behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Dies schliesst auch eine nachträgliche Korrektur ein. Etwaige Zuschläge der jeweiligen Dienstleister können ebenfalls nachberechnet werden. Die alleinige Haftung des Auftraggebers für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.

  1. Zustellung

Die Zustellung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede Person, von der nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist; hierzu zählen insbesondere zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen. PaketOutlet haftet nicht für von Unterfrachtführern an nicht Empfangsberechtigte übergebene Sendungen.

Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren Reproduktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier haben.

Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von PaketOutlet zu vertretenden Gründen nicht möglich, so hat der Auftraggeber alle durch Rücksendung, Entsorgung und/oder mehrere Anlieferungsversuche entstehenden Kosten zu tragen.

Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf besonderen Wunsch des Auftraggebers und ohne dass ein Anspruch darauf besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen Aufpreis durchgeführt werden.

  1. Preise / Zahlungsbedingungen / Zusatzleistungen und -kosten

Grundlage für die von PaketOutlet berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Auftraggebers. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen. Der anzuwendende Tarif ergibt sich dabei aus der am Buchungstag gültigen Preisliste von PaketOutlet. Durch unrichtige Angaben des Auftraggeber entstandener Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu tragen. In den Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle und andere Abgaben. Der Auftraggeber trägt auch sämtliche Ausgaben, die durch die Annahme der Sendung entstehen. Zuschläge insoweit sie Sendungsbedingt anfallen, werden nachberechnet. Einen Überblick über mögliche Zuschläge finden Sie hier. Die Zuschlagsliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da unsere Partner die Zuschläge jederzeit ändern können.

Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig. Lastschriften werden nach dem angegebenen Abholdatum eingezogen. Für den Fall, dass trotz vorliegendes Einzugsermächtigung die Lastschrift durch die Bank des Auftraggebers nicht eingelöst wird, werden die Zugänge zum Shop gesperrt Gebühren in Höhe von € 12,17 fällig. Diese setzen sich aus den Bearbeitungsgebühren der Geldinstitute sowie Gebühren für die Bearbeitung durch PaketOutlet zusammen.

Eine Zahlung gegen Rechnung ist möglich und erfordert die Eingabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID). Die Rechnungen werden mit einer elektronischen Signatur per E-Mail zur Verfügung gestellt. Möchte der Auftraggeber die Rechnung per Post erhalten, wird eine Gebühr von 1,00 EURO pro Rechnungsversand erhoben. Wird eine Zahlung gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Eine Rechnung gilt als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Auftraggeber oder Empfänger beweist etwas anderes.

Sie erhalten eine Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel. Sie erhalten Ihre eMail-Rechnung wöchentlich. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns eine Umstellung der Zahlungsbedingungen vor.

Wird die Rechnungssumme nicht 7 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten.

  1. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

PaketOutlet hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Frachtverträgen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichem Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus.

Ist der Auftraggeber in Verzug, so kann PaketOutlet nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen.

  1. Haftung von PaketOutlet

PaketOutlet haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung des Gutes während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:

Bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung im internationalen Transport ist die Haftung von PaketOutlet beschränkt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht. Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der Übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.

Die über PaketOutlet ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar. Sie gelten grundsätzlich nur für Ballungszentren, bzw. größere Städte. Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist im unternehmerischen Verkehr ausgeschlossen.

PaketOutlet gibt keine Geld-zurück-Garantie ab. Wenn und soweit der vom Auftraggeber bezeichnete Unterfrachtführer unter bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt PaketOutlet hiermit bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den Unterfrachtführer an den Auftraggeber ab. Die Bedingungen, unter denen der Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung gewährt, können bei PaketOutlet eingesehen oder den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers direkt entnommen werden.

PaketOutlet haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber entstanden sind. Des Weiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass PaketOutlet eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.

Ersatzfähig ist nur der unmittelbare Schaden. Eine Haftung von PaketOutlet für Güterfolgeschäden, reine Vermögensschäden und immaterielle Schäden sowie für Nebenpflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbegrenzungen und die Befreiungen hinsichtlich mittelbarer und unmittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die PaketOutlet, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder ihre Unterfrachtführer vorsätzlich oder grob fahrlässig oder in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben.

Die Angabe des Sendungswertes gegenüber PaketOutlet dient nur zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke und stellt weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Auftraggebers an der Sendung dar.

  1. Geltendmachung von Ansprüchen

Schadensanzeigen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen und bei gesondert versicherten Sendungen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Damit PaketOutlet einen Schadensersatzanspruch prüfen kann, muss der Auftraggeber PaketOutlet oder auf Anweisung von PaketOutlet den Unterfrachtführern Inhalt, original Versandkartons und Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur Verfügung stellen.

  1. Abtretung und Aufrechnung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen PaketOutlet abzutreten. Gleiches gilt für die Aufrechnung mit Forderungen gegen PaketOutlet, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Soweit PaketOutlet dem Auftraggeber haftet, tritt der Auftraggeber hiermit etwaige diesbezügliche Ansprüche gegen Dritte im Voraus an PaketOutlet ab.

  1. Haftungsfreistellung

Der Auftraggeber stellt PaketOutlet von Ansprüchen Dritter frei, wenn und soweit solche Ansprüche darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber seine nach diesen Geschäftsbedingungen bestehenden Pflichten und Obliegenheiten verletzt hat.

  1. Datenschutz

PaketOutlet gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. PaketOutlet ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllen zu können. PaketOutlet gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  1. Besondere Transportbedingungen der Unterfrachtführer

Für die Erbringung der Transportleistung als solches gelten besondere Transportbedingungen. Es gelten je nach vom Auftraggeber ausgewähltem Unterfrachtführer dessen Geschäftsbedingungen und Tarife, auf die der Verwender bei der Buchung extra hingewiesen wird.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme von PaketOutlet resultierenden Streitigkeiten ist das materielle deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts maßgebend.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Villingen-Schwenningen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.